Meldebescheinigung Erteilung (erweitert)
Leistungsbeschreibung
Ihre Stadt bzw. Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Amt/Fachbereich
Bürgerservice Stadt Bad Bentheim