Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Leistungsbeschreibung
Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Friedhöfe in der Stadt Bad Bentheim befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.
Friedhof der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde, Suddendorfer Straße
Friedhofsverwaltung:
Gemeindebüro, Kirchstr. 15,
Herr Manfred Kokkelink, Tel. 05922/779897,
Email: friedhof.bentheim@reformiert.de
Friedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes, Gildehauser Straße
Friedhofsverwaltung:
Pfarrbüro, Nordring 32,
Frau Kordula Hoffmann, Tel. 05922/9041793,
Email: kordula.hoffmann@bistum-osnabrueck.de
Friedhof der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gildehaus, Bentheimer Straße
Friedhofsverwaltung:
Gemeindebüro, Dorfstr. 20,
Frau Bärbel Günnemann-Wewel, Tel. 05924/255277,
Email: gemeindebuero@reformiert-gildehaus.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung