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Meldebescheinigung Erteilung (erweitert)

Leistungsbeschreibung

Ihre Stadt bzw. Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

 Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bürgerservice Stadt Bad Bentheim