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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Gärtnerin/Gärtner

Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

Leistungsbeschreibung

Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

Die Friedhöfe in der Stadt Bad Bentheim befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Friedhof der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde, Suddendorfer Straße

Friedhofsverwaltung:

Gemeindebüro, Kirchstr. 15,

Herr Manfred Kokkelink, Tel. 05922/779897,

Email: friedhof.bentheim@reformiert.de

 

Friedhof der katholischen Kirchengemeinde St. Johannes, Gildehauser Straße

Friedhofsverwaltung:

Pfarrbüro, Nordring 32,

Frau Kordula Hoffmann, Tel. 05922/9041793,

Email: kordula.hoffmann@bistum-osnabrueck.de

 

Friedhof der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gildehaus, Bentheimer Straße

Friedhofsverwaltung:

Gemeindebüro, Dorfstr. 20,

Frau Bärbel Günnemann-Wewel, Tel. 05924/255277,

Email: gemeindebuero@reformiert-gildehaus.de

 

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kommunale Satzung